Allgemeine Einkaufsbedingungen

 

§1 Geltung

 

(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge, in denen der Verwender Käufer ist.

 

(2) Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Im Übrigen bleibt der geschlossene Vertrag wirksam.

 

(3) Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos annehmen.

 

(4) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

§2 Angebot, Annahme

 

Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

 

§3 Preise

 

Der Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

§4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.

 

§5 Lieferung

 

(1) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.

 

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.

 

(3) Für den Fall des Lieferverzuges stehen uns alle gesetzlichen Ansprüche zu.

 

§6 Vertragsstrafe bei Verzug

 

(1) Der Verkäufer verpflichtet sich für den Fall, dass er mit einer seiner Leistungspflichten (Lieferung oder Nacherfüllung) in Verzug kommt, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Bruttoauftragssumme pro Arbeitstag bis zu einem maximalen Gesamtbetrag von 5 % der Bruttoauftragssumme.

 

(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

§7 Gefahrübergang, Versendung

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus am genannten Bestimmungsort auf uns über.

 

§8 Mängelhaftung, Gewährleistung

 

(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.

 

(2) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.

 

(3) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.

 

§9 Produkthaftung

 

Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.

 

§10 Rechtsmängel

 

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

 

(2) Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß § 7 (3) dieser Einkaufsbedingungen.

 

 §11 Rechtswahl, Gerichtsstand

 

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

 

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schwarzer Weg 3, OT Güstritz, 29462 Wustrow