Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

§1 Geltung

 

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, in denen der Verwender Verkäufer ist.

 

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Im Übrigen bleibt der geschlossene Vertrag wirksam.

 

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

 

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

§2 Angebot, Annahme

 

Sofern uns ein Angebot im Sinne von § 145 BGB gemacht wird, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen, wenn nicht nach den Umständen eine längere Frist erwartet werden darf.

 

§3 Lieferung

 

(1) Soweit nicht anders individuell ausgehandelt, ist der Lieferort Schwarzer Weg 4 OT Güstritz, 29462 Wustrow. Die Ware wird transportfertig bereitgestellt und ist vom Käufer selbstständig zu verladen.

 

(2) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

(3) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.

 

§4 Gefahrübergang, Versendung

 

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht grundsätzlich mit Übergabe an den Käufer auf diesen über. Wird die Lieferung an einen Dritten vereinbart, ist Gefahrübergang die Übergabe an den Dritten.

 

(2) Wird vereinbarungsgemäß oder auf Wunsch des Käufers die Ware versendet, ist Gefahrübergang die Übergabe an die Transportperson. Soweit Versendung vereinbart ist, aber nicht der Transport durch einen bestimmten Dritten, sind wir berechtigt, den Transport selbst oder durch unsere Erfüllungsgehilfen durchzuführen; Satz 1 gilt insoweit entsprechend.

 

§5 Preise, Zahlung

 

(1) Soweit nicht anders individuell ausgehandelt, verstehen sich unsere Preise ab unserem Lager, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und von zusätzlichen Verzugszinsen im Sinne von §288 BGB behalten wir uns vor.

 

§6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

 

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§7 Eigentumsvorbehalt, Hersteller- und Verarbeitungsklausel

 

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

 

(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln. Er hat die Ware bis zur Zahlung des Kaufpreises so zu lagern, dass sie von anderen Waren unterscheidbar bleibt, z.b. durch Makierungen, Trennwände oder räumliche Trennung.

 

(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

 

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab.

 

Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

 

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

 

§8 Hersteller- und Verarbeitungsklausel

 

(1) Der Käufer ist zur Weiterverarbeitung der Ware berechtigt.

 

(2) Im Falle der Weiterverarbeitung sind wir Hersteller im Sinne von §950 BGB; der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die verarbeitete Ware.

 

§9 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

 

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

 

§10 Gewährleistung, Verjährung

 

(1) Bei Schlecht- oder Nichtleistungen unsererseits stehen dem Käufer nur die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unter den Einschränkungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Verfügung.

 

(2) Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Nach Ablauf der 12 Monate können die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

 

§10 Haftung

 

(1) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bleiben von den Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unberührt und richten sich nach dem Gesetz.

 

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten bleibt vorbehaltlich Satz 2 von den Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unberührt und richtet sich nach dem Gesetz. Sofern eine nur leicht fahrlässige Verletzung der wesentlichen Pflicht vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

(3) Die Haftung für die Kosten von Deckungskäufen bei von uns nicht verschuldeter Nicht- oder Schlechtleistung ist ausgeschlossen.

 

(4) Die Haftung bei nicht-vorsätzlicher Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

(5) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung im Übrigen, auch aus konkurrierenden deliktischen Ansprüchen, ausgeschlossen.

 

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts).

 

(2) Erfüllungsort im Sinne von §29 ZPO sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schwarzer Weg 3, OT Güstritz, 29462 Wustrow.